Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik Teil 2

Verbesserungsbedarf bei Arbeitsbedingungen und Nichtdiskriminierung

Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) hat die Umsetzung und Wirksamkeit des Menschenrechtsansatzes des Entwicklungsministeriums (BMZ) untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass einzelne menschenrechtliche Anforderungen gut umgesetzt sind, es in einigen Bereichen aber Verbesserungsbedarf gibt: Vorhaben zur Stärkung des lokalen Privatsektors und lokaler Finanzsysteme in Partnerländern stärken menschenwürdige Arbeitsbedingungen nur selten gezielt und umfassend. Auch benachteiligte Gruppen, wie Menschen mit Behinderungen, werden nicht genügend berücksichtigt. Zudem sollten Partizipationsmöglichkeiten und Beschwerdemechanismen besser verankert werden.

Entwicklungszusammenarbeit mit der Privatwirtschaft

„Mehrwert unklar“

Von der Kooperation mit dem Privatsektor verspricht sich die Entwicklungszusammenarbeit zusätzliche Gelder zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele. So kann ein deutsches Unternehmen, das Mangos aus Ghana importiert und vor Ort investiert, indem es Schulungen für die Bäuer*innen durchführt, deutsche Entwicklungsgelder zur Unterstützung erhalten. Bedingung ist, dass das Unternehmen die Hälfte der Kosten für die Schulungen selbst deckt. Oft ist jedoch unklar, ob die öffentliche Unterstützung wirklich nötig war und was dadurch langfristig erreicht wird, wie eine neue Studie des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) zeigt.

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